PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren
(OLG DÜSSELDORF vom 30.04.2015, IV-3 RBS 15/15-2 SS OWI 23/15)
PoliScan Speed ist ein standardisiertes Messverfahren. (Aus den Gründen: …PoliScan Speed ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus zutreffenden Gründen als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt, weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Dies ergibt sich maßgeblich daraus, dass durch die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung seitens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt die Messgenauigkeit sichergestellt ist. Der Verwertbarkeit von mit PoliScan Speed vorgenommener Geschwindigkeitsmessungen steht danach insb. nicht entgegen, dass ein Sachverständiger mangels Zugang zu patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen die genaue Funktionsweise des Gerätes anhand hierfür relevanter Daten der Messwertermittlung nicht im Einzelnen nachvollziehen kann…). (s.a. gl. Entsch. u.a. Az. = Dok.Nr. 107022).
(Quelle: ADAC e.V.)