OLG BAMBERG vom 06.11.2018, 3 SS OWI 1480/18
Macht der Betroffene anlässlich eines ihm vorgeworfenen und mit einem Regelfahrverbot geahndeten Abstandsverstoßes geltend, auf die Funktion eines in seinem Auto als Bestandteil eines Fahrerassistenz-Pakets verbauten sogenannten Abstandspiloten vertraut zu haben, ist dies mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten eines Kfz-Führers unvereinbar.
Erst recht scheidet die Anerkennung eines privilegierenden sogenannten Augenblicksversagens aus.