Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung einer MPU bei drei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb von 16 Monaten
VG NEUSTADT vom 21.03.2017, 3 L 293/17/NW
Mit
dem Fahreignungs-Bewertungssystem des § 4 StVG hat der Gesetzgeber
daran festgehalten, dass mit Punkten bewertete Verkehrsverstöße, wie das
frühere Punktsystem, grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung nach §
11 III S.1 Nr.4 FeV auslösen sollen, sondern i.d.R. das Instrumentarium
des § 4 StVG anzuwenden ist. 2.Das Ergreifen anderer Maßnahmen gegen
den Fahrerlaubnisinhaber wegen Eignungszweifeln, die sich aus den im
Fahreignungs-Bewertungssystem erfassten Verkehrsverstößen ergeben, muss
auf eng begrenzte, besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
3.Die Begehung mehrerer, auch nicht unerheblicher
Verkehrsordnungswidrigkeiten ist schon regelmäßig Voraussetzung dafür,
dass der Fahrerlaubnisinhaber überhaupt einen im Rahmen des § 4 V StVG
maßgeblichen Punktestand im Fahreignungsregister erreicht. (Aus den
Gründen: …Drei Geschwindigkeitsüberschreitungen in 16 Monaten stellen
zur Überzeugung der Kammer keine Vielzahl gleichgelagerter Verstöße
dar…).
Startseite » Rechtstipps » Keine Fahrerlaubnisentziehung / MPU